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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

3 Dezember : 18:0020:00
12€

Durch Krankheit, Unfall oder zunehmendes Alter können Situationen eintreten, in denen man nicht mehr selbst über medizinische Behandlungen und andere persönliche Angelegenheiten entscheiden kann. Vorsorge treffen lässt sich für einen solchen Fall mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Bestimmung bezüglich einer zukünftigen medizinischen Behandlung, in der man nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Eine Vorsorgevollmacht berechtigt eine oder mehrere Personen, die Wünsche des Betreffenden umzusetzen und Entscheidungen in seinem Sinne zu treffen.

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